Grundlagenseminar II für die JAV in Baden-Württemberg
BBiG und Jugendarbeitsschutzgesetz
Aktiv in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) - das heißt, sich als professionelle Interessenvertretung für die Anliegen der Jugendlichen und Auszubildenden in der Dienststelle einzusetzen! Damit dies gelingt, sind wichtige rechtliche Grundlagenkenntnisse unerlässlich.
Die Rahmenbedingungen der JAV-Arbeit sind in verschiedenen Gesetzen festgelegt.
Das Seminar vermittelt praxisnah die wichtigsten Grundlagen des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und deren korrekte betriebliche Umsetzung gehören zu den Allgemeinen Aufgaben der JAV.
Doch die Beschäftigung mit den Gesetzesgrundlagen sollte mehr sein als nur bloße Pflichtaufgabe. Die Regelungen des Berufsbildungsgesetzes eröffnen der JAV zahlreiche Handlungsfelder, um die Ausbildung umfassend im Zusammenspiel mit dem Personalrat mitzugestalten. Dazu gehören beispielsweise die Organisation und die Qualitätssicherung der Ausbildung sowie Initiativen zur Erweiterung des innerbetrieblichen Unterrichts.
Inhalte
Einführung in das BBiG und das JArbSchG
Ziele der Berufsausbildung Ausbildungsordnungen und Ausbildungspläne Gestaltungsanspruch der JAV
Berufsausbildungsverhältnis
Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
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Verhalten während der Ausbildung
Prüfungen im Berufsausbildungsverhältnis
Begriffe und grundsätzliche Regelungen des JArbSchG
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Referenten: Teilnehmerzahl: Seminardauer: 3 Tage |
Seminar-Gebühr incl. Unterkunft, Verpflegung: Schulungsanspruch: |
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